Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten nach §194 Baugesetzbuch wird immer dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Wertgutachten werden in gedruckter, gebundener Form ausgeliefert und bestehen aus dem erklärenden Textteil, einer Fotodokumentation und den Objektunterlagen.

Wann benötige ich ein Gutachten?

  • Kauf / Verkauf
  • Vermietung
  • Schenkung / Erbschaft
  • Ehescheidung
  • Kreditanträge

Wozu benötige ich das Gutachten?

  • Wertfeststellung
  • optimale Nutzung von Steuerfreibeträgen
  • gerechte Vermögensteilung
  • Vermögenstransaktionen
  • Bilanzierung betrieblicher Immobilien

Welche Leistungen sind Teil des Gutachtens?

  • Innen- und Außenbesichtigung
  • Fotodokumentation
  • ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
  • Überprüfung von Flächenangaben und Ermittlung von Bodenwerten
  • augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
  • Bewertung von Bauschäden und des Modernisierungsgrads
  • ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren)
  • Angabe des Verkehrswertes
  • ausführliche Begründung zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
  • Berücksichtigung von Belastungen im Grundbuch Abteilung II

Vom Auftraggeber benötigen wir folgende Unterlagen:

  • aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Bemaßte Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
  • Wohn-, Nutzflächenberechnung
  • aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis


Auf Wunsch organisieren bzw. erstellen wir diese Unterlagen für Sie.