Kosten
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist nicht gesetzlich festgelegt und somit frei verhandelbar.
Üblicherweise bewegen sich die Kosten zwischen 0,5 und 1,5 Prozent des ermittelten Verkehrswertes.
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (kurz BVS) hat als Anhaltspunkt die Honorarrichtlinie für Wertermittlungsgutachten über Immobilien herausgegeben.
Nebenkosten werden frei vereinbart und auf Nachweis abgerechnet.
Je nach objektspezifischen Schwierigkeiten, z.B. Rechte Dritter, verschiedene Stichtage, Fehlen von Unterlagen, etc kann es zu einem erhöhten Aufwand und damit zu Mehrkosten kommen. Je mehr Informationen bei Auftragserteilung zur Verfügung stehen, desto reibungsloser verläuft die Gutachtenerstellung.
Kontaktieren Sie uns gern für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.