Gutachter

Die Erstellung von Wertgutachten ist eine höchstpersönliche Dienstleistung und sollte nur von Sachverständigen durchgeführt werden, die entsprechende Fachfortbildungen absolviert haben und die lokale Marktsituation kennen. Der Begriff des Sachverständigen ist nicht geschützt, allerdings müssen Personen, die damit werben und beruflich agieren nach geltender Rechtssprechung Nachweise über ihr erweitertes Fachwissen erbringen.

Als Prokurist der Lattermann Bau GmbH und durch die Fachfortbildung "Sachverständiger für Immobilienbewertung" vom Europäischen Institut für postgraduale Bildung (kurz EIPOS) kenne ich die lokale Marktsituation und bin in der Lage, Ihnen gerichtsfeste Verkehrswertgutachten gemäß §194 Baugesetzbuch anzubieten.